Montag, 3. Dezember 2012

Comtekk e. K. lässt irreführende Werbung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Dennis Obersheimer (Firma: Comtekk e. K.) Kenntnis genommen.

Beanstandet wird die irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen beim Verkauf eines Ladegerätes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 EUR.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Nichts zahlen!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
 
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für "Opfer" einer Abmahnung.

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses Erstgespräch mit einem Vertragsanwalt.

Er informiert Sie darin über die bisherige Vorgehensweise und erläutert Ihnen die passende Strategie gegen Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 0800 4041100

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