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Mittwoch, 18. September 2013

Abmahnung im Namen der Uni-Massivbau GmbH & Co. KG

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen im Auftrag der Uni-Massivbau GmbH & Co. KG, berichtet. 

Beanstandet wird die vermeintlich fehlende Grundpreis-Angabe in unmittelbarer Nähe zum Endpreis, was einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) darstelle.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 12.000 €.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Uni-Massivbau GmbH & Co. KG zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Samstag, 29. Juni 2013

Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des e. V. Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mit Sitz in Duisburg Kenntnis genommen. 

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) auf der Internethandelsplattform ebay (Bereich "B2C") infolge der fehlenden Nennung des Grundpreises beim Endpreis.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenso mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. zu unterrichten.
  
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Montag, 3. Juni 2013

Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) lässt Amazon-Händler abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) Kenntnis genommen.

Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Kosmetikprodukt-Vertrieb auf der Onlinehandel-Plattform Amazon im Bereich "B2C".

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern es stehen auch weitere hohe Kosten an.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Montag, 15. April 2013

Zafer Sezer lässt fehlende Grundpreis-Angabe bei Ebay-Angebot abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler, die im Auftrag des Herrn Zafer Sezer ausgesprochen wurde, Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die fehlende Nennung des Grundpreises beim Verkauf von Druckluft-Sprays, was einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) darstellt.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Sonntag, 7. April 2013

Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung i. A. der SEBO Handels und Vertriebs GmbH

Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler auf der Plattform Ebay im Namen der SEBO Handels und Vertriebs GmbH mit Sitz in 97616 Salz / Bad Neustadt Kenntnis erlangt.

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung infolge fehlender Nennung des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Klebebändern.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 30. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Tobias Schmitz

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler bei Amazon (Bereich "B2C") im Namen des Herrn Tobias Schmitz Kenntnis erlangt.

Grund der Rüge ist der vermeintlich fehlende Ausweis des Grundpreises in Bezug auf den Verkauf von Party-Absperrbändern.

Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung dar.

Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 29. März 2013

Firma "Boote & Yachten Kantschuster" lässt fehlende Grundpreis-Angabe bei Ebay-Angebot abmahnen

Uns erreichte die Meldung über eine im Namen der Firma Boote & Yachten Kantschuster (Inhaber: Heribert Kantschuster) mit Sitz in Geretsried ausgesprochene Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechtes.

Gerügt wird die vermeintlich fehlende Nennung des Grundpreises (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung / PAngV) in einem Angebot auf der Onlinehandelsplattform Ebay.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Donnerstag, 28. März 2013

SEBO Handels und Vertriebs GmbH lässt fehlende Grundpreis-Angabe abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler durch die Kanzlei Denner im Namen der SEBO Handels und Vertriebs GmbH mit Sitz in 97616 Salz b. Bad Neustadt Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird eine Verletzung der Preisangaben-Verordnung durch fehlende Nennung des Grundpreises beim Endpreis hinsichtlich des Vertriebes von Klebebändern.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 20. März 2013

Bettina Meyer lässt fehlende Grundpreis-Angabe eines ebay-Händlers abmahnen

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Frau Bettina Meyer gegen einen Händler auf der bekannten Online-Plattform ebay.

Gerügt werden nicht vorhandene Pflichtangaben hinsichtlich der Preisangaben-Verordnung (Grundpreis).

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Montag, 11. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf ebay im Namen des Herrn Gregor Dippacher

Uns wurde berichtet von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf ebay, die im Namen des Herrn Gregor Dippacher ausgesprochen wurde.

Beanstandet werden neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung das Fehlen der Grundpreis-Angabe (Verstoß gegen die PrAngV) sowie falsche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Sonntag, 17. Februar 2013

Andreas Tautorat lässt Verstoß gegen Preisangaben-Verordnung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler auf der Plattform ebay im Namen des Herrn Andreas Tautorat Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird der Verkauf von Parfum ohne Grundpreis-Angabe.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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