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Sonntag, 18. August 2013

Abmahnung durch Amthor Bücher & Medien (Lucian Amthor)

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler aus dem Bereich "B2C" auf dem Portal Amazon erfahren. 

Sie wurde ausgesprochen im Namen der Firma Amthor Bücher & Medien (Lucian Amthor).

Beanstandet wurde der Verkauf von Büchern unter dem festgelegten Preis (Verstoß gegen BuchPrG, Gesetz über die Preisbindung für Bücher).

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Firma Amthor Bücher & Medien, Lucian Amthor zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Montag, 24. Juni 2013

Spielwelt GmbH lässt Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz in einem Amazon-Angebot abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Spielwelt GmbH mit Sitz in 72639 Neuffen Kenntnis erlangt. 

Gerügt wird eine Verletzung des BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) beim Bücher-Verkauf (Verlag Ravensburger) auf der Onlinehandel-Plattform Amazon (Bereich "B2C").

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Firma Spielwelt GmbH zu unterrichten.
  
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