Montag, 4. Februar 2013

EMI Music Germany lässt Urheberrechtsverstöße gegen Matthias Reims Album "Unendlich" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Unendlich des Sängers Matthias Reim ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma EMI Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Sonntag, 3. Februar 2013

Film "Der Schulausflug" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der G&G Media Foto-Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmwerkes Der Schulausflug in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 2. Februar 2013

Film "Flying swords of a dragon" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks Flying swords of a dragon als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers KSM GmbH ab.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der KSM GmbH zu unterrichten.

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Freitag, 1. Februar 2013

Abmahnungen im Namen des Herrn Thomas Klink durch Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte

Es liegen unseren Vertragsanwälten zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vor, welche die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte mit Sitz in der deutschen Landeshauptstadt Berlin im Namen eines Herrn Thomas Klink ausgesprochen haben. Dieser betreibt einen eigenen Online-Shop (www.spielzeug-berlin.de).

Gerügt werden jeweils Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht gegen Mitbewerber auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Dazu zählen die fehlende Belehrung über den Fristbeginn des Widerrufs und Fehler hinsichtlich der 40-Euro-Klausel. Außerdem werden fehlende Angaben zur Vertragstext-Speicherung angeprangert.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert, wobei in beiden Fällen die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten bei über 700 € liegt.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Klink zu unterrichten.

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