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Sonntag, 1. September 2013

Abmahnung im Auftrag der BVH GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma BVH GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf.

Gerügt wurden irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und nicht vorhandene Angaben zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen.
  
Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf im Auftrag der Firma BVH GmbH zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Dienstag, 6. August 2013

Anwaltskanzlei Schleinkofer spricht Abmahnung wegen irreführender Werbung aus

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Internet-Plattform ebay (Bereich "B2C") durch Rechtsanwalt Christian Schleinkofer mit Sitz in Regenstauf im Namen der [kochmesser.de] Import GmbH & Co KG aus Wildau bei Berlin Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die irreführende Werbung mit der Herkunftsangabe "Switzerland" beim Verkauf von Messern.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. 

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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0800 4041100

Donnerstag, 1. August 2013

Abmahnung durch Rechtsanwalt Mundorf im Namen der BVH GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Mundorf im Namen der BVH GmbH Kenntnis genommen. 

Gerügt wird irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen. Des Weiteren wird die fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme von LED-Kerzen beanstandet.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 17.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Dienstag, 11. Juni 2013

Karin Elke Kurth lässt irreführende Werbung auf ebay abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Frau Karin Elke Kurth Kenntnis genommen.

Gerügt wird irreführende Werbung mit einer UVP (Unverbindliche Preisempfehlung). Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 30.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu Nachteilen führen.

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten stehen an.
  
Unsere Vertragsanwälte haben mit it-recht-PLUS die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Donnerstag, 16. Mai 2013

Abmahnung im Namen der Autohaus R. Schraml GmbH

Wir haben von einer Abmahnung im Namen des Autohauses Auto R. Schraml GmbH mit Sitz in Landsberg am Lech Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird eine vermeintliche Irreführung von potentiellen Kunden in einem Internetforum infolge der unlauteren Preisgegenüberstellung von Kosten-Voranschlägen.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen melden kann. Er wird Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung unterrichten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Samstag, 11. Mai 2013

Weitere Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

Erneut haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber, die durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. ausgesprochen wurde, erfahren.

Beanstandet wird vermeintlich unlautere Werbung mit Wirkungsversprechen im Zuge des Verkaufes sogenannter Kinesio-Tapes.

Eine der Abmahnung beigefügte und schon ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben; denn diese könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollten Sie von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser absehen. Deren Seriosität ist nämlich äußerst fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen melden kann, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Montag, 22. April 2013

Wettbewerbszentrale Stuttgart mahnt irreführende Werbung in Bezug auf Textil-Produkte ab

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart Kenntnis erlangt.

Gerügt wird ein ebay-Händler. Er sieht sich dem Vorwurf der irreführenden Werbung bezüglich der Material-Zusammensetzung von Textilprodukten ausgesetzt.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
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Sonntag, 14. April 2013

Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

Wieder einmal haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber, die durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. ausgesprochen wurde, erfahren.

Beanstandet wird die vermeintlich unlautere Werbung mit Wirkungs-Versprechen im Zuge des Verkaufes von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Überdies sollten Sie von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser absehen. Deren Seriosität ist äußerst fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 13. April 2013

Deutscher Konsumentenbund e. V. lässt irreführende Werbung mit veraltetem Testergebnis abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt.

Einem ebay-Händler (Bereich "B2C") wird vorgehalten, irreführende Werbung mit einem veralteten Test-Ergebnis betrieben zu haben. Dabei soll es sich um ein "Öko Test Gütesiegel" handeln: Note "sehr gut" (Ausgabe Nr. 6 / 2009).

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Donnerstag, 7. März 2013

OLG Düsseldorf verbietet irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

In einem Urteil vom 19. Februar 2013 (Az.: I – 20 U 55/12 – nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einer dentalen Handelsgesellschaft die Werbung für Zahnersatz-Produkte mit Kundenbewertungen auf der Plattform eKomi verboten, sofern dort nicht auch alle Kunden-Bewertungen aufgelistet sind und sich die Werbung nicht an Fachkreise richtet. Die Berufung des Unternehmens wurde folglich zurückgewiesen.

Konkret geht es in dem Fall darum, dass die beklagte Firma "garantiert echte Kundenmeinungen", abgegeben auf eKomi, übernommen hatte. Im Internet-Auftritt des Unternehmens stand ein Link mit der Aufschrift "Kundenauszeichnung eKomi", welcher zur Website der eKomi Ltd. führte.

Dort waren dann Kommentare und Bewertungen von Kunden zu den Produkten der Dentalhandelsgesellschaft zu sehen. Gemäß der Bedingungen des Bewertungsdienstleisters wurden jedoch bloß positive Bewertungen (vier oder fünf Sterne) direkt veröffentlicht, während neutrale oder gar negative Wertungen mit weniger Sternen frühestens nach fünf Tagen aufgeführt wurden.

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf liegt hier eine irreführende Werbung mit Kundenäußerungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor. Das eKomi-Bewertungssystem verhindere eine gleichrangige Berücksichtigung negativer Bewertungen und zeichne dadurch ein verfälschtes, weil übertrieben positives Bild des bewerteten Unternehmens.

Jedem Händler sei im Sinne eines fairen Wettbewerbes also an's Herz gelegt: Wenn schon Werbung mit Kundenrezensionen, dann bitte auch kritische Bemerkungen nicht außen vor lassen! Der Kunde hat ein Recht auf wahrheitsgemäße Informationen.
  
Falls Sie als Onlinehändler eine Abmahnung wegen Nutzung des eKomi-Buttons bekommen haben, wenden Sie sich unverbindlich an uns.

Wir helfen Ihnen sofort weiter!
 
Tel.-Nr.: 0800 4041100


Mittwoch, 6. März 2013

Premium e. K. Handel & Vertrieb setzt sich gegen irreführende Werbung zur Wehr

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma Premium e. K. Handel & Vertrieb gegen einen Online-Händler erfahren.

Gerügt wird ein Verstoß gegen das Werberecht durch vermeintlich irreführende Werbung mit dem Ausdruck "CE-geprüft".

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Sonntag, 3. März 2013

Abmahnung im Namen der NB Technologie GmbH wegen irreführender Werbung

Nach unserem Kenntnisstand ließ die NB Technologie GmbH mit Sitz in Gerstetten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler im Bereich "B2C" versenden.

Grund für die Abmahnung sind vermeintlich irreführende Werbeaussagen in Bezug auf Schmuck (mit Edelstahl 316L), der als "nickelfrei" bezeichnet wird.

Der Gegenstandswert liegt gemäß unserer Information bei 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Donnerstag, 14. Februar 2013

[kochmesser.de] Import GmbH & Co KG lässt irreführende Werbung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Internet-Plattform ebay durch Rechtsanwalt Christian Schleinkofer mit Sitz in Regenstauf im Namen der [kochmesser.de] Import GmbH & Co KG aus Wildau bei Berlin Kenntnis genommen.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen das Werberecht infolge irreführender Werbung mit der Bezeichnung "Japanisches Kochmesser", obwohl betreffendes Messer angeblich in Taiwan gefertigt worden ist. Es läge demnach eine falsche geographische Herkunftsangabe vor.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 21. Dezember 2012

Internetmarketing Bielefeld GmbH lässt irreführende Werbung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfahren, ausgesprochen im Auftrag der Internetmarketing Bielefeld GmbH gegenüber einem Online-Händler. 

Gerügt wird angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff "Alternativprodukt" beim Vertrieb von Tonern.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen der Firma Internetmarketing Bielefeld zu unterrichten.
   
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Montag, 3. Dezember 2012

Comtekk e. K. lässt irreführende Werbung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Dennis Obersheimer (Firma: Comtekk e. K.) Kenntnis genommen.

Beanstandet wird die irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen beim Verkauf eines Ladegerätes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 EUR.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Nichts zahlen!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
 
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für "Opfer" einer Abmahnung.

Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses Erstgespräch mit einem Vertragsanwalt.

Er informiert Sie darin über die bisherige Vorgehensweise und erläutert Ihnen die passende Strategie gegen Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Rufen Sie unverbindlich an unter: 0800 4041100