Einem ebay-Händler (Bereich "B2C") wird vorgehalten, irreführende Werbung
mit einem veralteten Test-Ergebnis betrieben zu haben. Dabei soll es
sich um ein "Öko Test Gütesiegel" handeln: Note "sehr gut" (Ausgabe Nr. 6
/ 2009).
Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!
Außerdem
sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus
dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets
fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen:
Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch
weitere hohe Kosten.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
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