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Sonntag, 12. Mai 2013

Unlautere gesundheitsbezogene Angaben beim Verkauf von Wein abgemahnt

Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt.

Gerügt wird ein vermeintlicher Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung infolge gesundheitsbezogener Angaben beim Verkauf von Wein: Trotz eines Alkoholgehaltes von über 1,2 % wurde er als "bekömmlich" bezeichnet.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Samstag, 13. April 2013

Deutscher Konsumentenbund e. V. lässt irreführende Werbung mit veraltetem Testergebnis abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt.

Einem ebay-Händler (Bereich "B2C") wird vorgehalten, irreführende Werbung mit einem veralteten Test-Ergebnis betrieben zu haben. Dabei soll es sich um ein "Öko Test Gütesiegel" handeln: Note "sehr gut" (Ausgabe Nr. 6 / 2009).

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

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Mittwoch, 20. Februar 2013

Deutscher Konsumentenbund e. V. mahnt irreführende Werbung ab

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler durch den eingetragenen Verein Deutscher Konsumentenbund mit Sitz in Hessisch Lichtenau Kenntnis erlangt.

Gerügt wird irreführende Werbung im Zuge des Verkaufs von Schuhen für Kinder. Angeblich wurde ein Testurteil von Ökotest zu Werbezwecken genutzt, obwohl dieses Urteil sich auf ein anderes Paar Kinderschuhe bezog.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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