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Sonntag, 12. Mai 2013

Unlautere gesundheitsbezogene Angaben beim Verkauf von Wein abgemahnt

Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt.

Gerügt wird ein vermeintlicher Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung infolge gesundheitsbezogener Angaben beim Verkauf von Wein: Trotz eines Alkoholgehaltes von über 1,2 % wurde er als "bekömmlich" bezeichnet.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Sonntag, 14. April 2013

Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

Wieder einmal haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber, die durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. ausgesprochen wurde, erfahren.

Beanstandet wird die vermeintlich unlautere Werbung mit Wirkungs-Versprechen im Zuge des Verkaufes von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Überdies sollten Sie von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser absehen. Deren Seriosität ist äußerst fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 2. April 2013

VSM Deutschland lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Onlinehändler aussprechen


Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler im Namen der VSM Deutschland GmbH mit Sitz in Karlsruhe Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Verordnung über Preis-Angaben (PAngV).

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Donnerstag, 31. Januar 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Dirk Schmoock

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Dirk Schmoock Kenntnis genommen.

Gerügt wird die mangelhafte Hervorhebung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop im Handelsbereich "B2C".

Verlangt sind vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 18.000 €.

Betroffenen empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Dirk Schmoock zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Dienstag, 29. Januar 2013

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung an "Lillifee"

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung erfahren.
  
Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung in einem Online-Shop an der geschützten Marke "Lillifee".

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt. 

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung aufzuklären.
  
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