Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich dabei im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden
hohe Kosten drohen.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der GSDR GmbH zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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