Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich zum größten Teil mit der anderer Kanzleien:
Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Abgemahnten
raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.
Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden
hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei
Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Fall einer
Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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