Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.
Gefordert
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages.
Betroffenen legen wir nahe, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.
Überdies
sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals
ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und
damit verbunden hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, dann meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der Firma DBM Videovertrieb aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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