Die Vorgehensweise der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien:
Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Abgemahnten
empfehlen wir, eine ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige anwaltliche Beratung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen
führen kann.
Ebenfalls mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte
mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Fall einer Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma M.I.C.M. Mircom aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich noch heute kompetente Hilfe!
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