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Mittwoch, 24. April 2013

IDO Verband lässt eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Verstöße auf Ebay abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler durch den IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e. V.) Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden folgende angeblich begangene Rechtsverletzungen:
  • in die Irre führende Aussagen mit "versicherter Versand"
  • Nennung widersprüchlicher Widerrufsfristen
  • Verstoß gegen Preisangaben-Verordnung (PAngV)
  • Nutzung mangelhafter Widerrufsbelehrung
Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist generell fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Donnerstag, 21. März 2013

Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH lässt Händler auf dem Onlineportal ebay abmahnen

Im Namen der Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen ebay-Händler ausgesprochen.

Hierbei wurde gerügt, dass vermeintlich nicht ersichtlich war, ob denn der angegebene Preis bereits die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer enthält.

Der uns berichtete Gegenstandswert beläuft sich auf eine Summe von 3.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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