Montag, 11. Februar 2013

Wettbewerbszentrale (Büro München) mahnt Nichtangabe von Zusatzstoffen ab

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler durch die Wettbewerbszentrale Büro München (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.) vor.

Der Abgemahnte vertreibt online u. a. verschiedene Whiskys. Hierbei wird ihm ein vermeintlicher Verstoß gegen die ZZulV ("Zusatzstoff-Zulassungsverordnung") zur Last gelegt.

Der Zusatz eines Farbstoffes ist durch den Ausdruck "mit Farbstoff" kenntlich zu machen, sofern ein Lebensmittel auch an Verbraucher verkauft wird. Im Falle des Abgemahnten wird von der Wettbewerbszentrale beanstandet, dass diverse Whiskys eben keine Kennzeichnung "mit Farbstoff" enthalten haben. Dies wird als Rechtsverletzung angesehen.
  
Nach Meinung unserer Vertragsanwälte ist die vorliegende Abmahnung jedoch unberechtigt, da kein Verstoß gegen die ZZulV und die LMKV vorliegt. Näheres erfahren Sie in einem kostenlosen Info-Telefonat.
  
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
  
0800 4041100

Sonntag, 10. Februar 2013

Musiktitel "Gangnam Style" von Psy Gegenstand von Abmahnungen wegen illegaler Verbreitung in Tauschbörsen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin mahnt derzeit Verletzungen des Urheberrechtes durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musiktitel Gangnam Style des südkoreanischen Rappers Psy ab.

Rechte-Inhaber und Auftraggeber ist die DigiRights Administration GmbH.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Gefordert ist neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu genießen sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Samstag, 9. Februar 2013

Antonio Dima lässt wettbewerbsrechtlichen Verstoß eines ebay-Händlers ahnden

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay (Bereich "B2C"), ausgesprochen im Auftrag des Herrn Antonio Dima, berichtet.

Gerügt wird die Verwendung einer vermeintlich mangelhaften Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert. Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 4.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie also unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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0800 4041100

Freitag, 8. Februar 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Markus Riess

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay, ausgesprochen im Auftrag des Herrn Markus Riess (Firma MR-Warenhandel mit Sitz in 36093 Künzell), berichtet.

Gerügt werden mangelhafte Angaben zur Energie-Effizienzklasse bei einem TV-Gerät.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert. 

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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