Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Mundorf im Namen der BVH GmbH Kenntnis genommen.
Gerügt wird irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen. Des Weiteren wird die fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme von LED-Kerzen beanstandet.
Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 17.000 €.
Die
der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung
sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu
nachteiligen Konsequenzen führen!
Außerdem
sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus
dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets
fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen:
Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch
weitere hohe Kosten.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
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Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer
spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die
geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
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