Montag, 25. Februar 2013

Abmahnung durch SBR Rechtsanwälte im Namen der RAL gGmbH

Unseren Vertragsanwälten liegt aktuell eine Abmahnung der SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Standorten in Düsseldorf und Hamburg vor.

Sie wurde ausgesprochen namens und in Vollmacht der RAL gemeinnützige GmbH aus Sankt Augustin. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die schon seit 1927 im Bereich von Farben aktiv ist.

Dem Abgemahnten, einem Händler, der u. a. auf der Online-Plattform Amazon tätig ist, wird ein Verstoß gegen die Markenrechte an der geschützten Marke "RAL" vorgeworfen. Dieser soll zustande gekommen sein durch unerlaubte Werbung mit der Bezeichnung "RAL" beim Verkauf von Farbton-Karten. Außerdem wird ihm eine angebliche Verletzung der Firmenrechte der RAL gGmbH zur Last gelegt.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.667,60 € zzgl. MwSt. und Auslagen begleichen. Es wird ein recht hoher Gegenstandswert von 250.000 € zugrunde gelegt.

Eventuell weitere "Opfer" einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
  
Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Sonntag, 24. Februar 2013

Musiktitel "Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Faustmann & Mielke Rechtsanwälte mit Sitz in Trittau spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Firma ARI Media Promotion aus.

Grund sind angebliche Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen von Ina Colada.

Die Vorgehensweise der Faustmann & Mielke Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Ihnen die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Faustmann & Mielke Rechtsanwälte im Namen der Firma ARI Media Promotion zu erläutern.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Freitag, 22. Februar 2013

Neuer Song von DJ Antoine ("Bella Vita") Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen

Die Herren Rechte-Inhaber Jens Kindervater und Frank Bülles lassen zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Bella Vita des Musikers DJ Antoine abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater aufzuklären.

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Donnerstag, 21. Februar 2013

ebay-Händler im Auftrag der Frau Anke Merkens abgemahnt

Wir haben von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Frau Anke Merkens Kenntnis erlangt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte mit Sitz in Schönberg / Holstein.

Beanstandet werden die Verwendung einer nicht mehr aktuellen Version der Widerrufsbelehrung sowie mangelhafte Angaben bezüglich der Vertragstext-Speicherung.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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