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Montag, 29. April 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kay-Uwe Droll


Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler im Bereich B2C im Namen des Herrn Kay-Uwe Droll Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) bezüglich der Gesamtpreis-Nennung (mit Versandkosten). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €uro.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Freitag, 7. Dezember 2012

EU-Outlet Ltd. lässt Wettbewerbsverstöße abmahnen


Uns wurde vor kurzem von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Auftrag der Firma EU-Outlet Ltd. (Geschäftsführerin Nadja Schaumann), Cäcilienstr. 11 - 15, 59759 Arnsberg berichtet. Die EU-Outlet Ltd. verkauft auf der Homepage "www.eu-outlet.de" u. a. Heizkörper.

Beanstandet wird eine Reihe verschiedener Verstöße: z. B. bei den Angaben zur Gewährleistung und Haftung sowie zu den Versandkosten und Lieferfristen.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 30.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 


Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Namen der EU-Outlet Ltd. zu unterrichten.
 
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