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Dienstag, 17. September 2013

Abmahnung durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (Handelsbereich "B2C") durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. Kenntnis erlangt. 

Gerügt wurde die Verwendung angeblich mangelhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Nebenabreden und Gerichtsstand.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Freitag, 7. Dezember 2012

EU-Outlet Ltd. lässt Wettbewerbsverstöße abmahnen


Uns wurde vor kurzem von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Auftrag der Firma EU-Outlet Ltd. (Geschäftsführerin Nadja Schaumann), Cäcilienstr. 11 - 15, 59759 Arnsberg berichtet. Die EU-Outlet Ltd. verkauft auf der Homepage "www.eu-outlet.de" u. a. Heizkörper.

Beanstandet wird eine Reihe verschiedener Verstöße: z. B. bei den Angaben zur Gewährleistung und Haftung sowie zu den Versandkosten und Lieferfristen.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 30.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 


Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Namen der EU-Outlet Ltd. zu unterrichten.
 
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!