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Sonntag, 16. Dezember 2012

MMV Multi Media Verlag GmbH lässt über U + C Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße abmahnen

Die MMV Multi Media Verlag GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Schlampen Parade 27 abmahnen.

Die Abmahnungen werden von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U + C Rechtsanwälte) ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der U+C Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Mittwoch, 5. Dezember 2012

Film "Burned with desire" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen


Die U+C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes "Filesharing" an dem Filmwerk Burned with desire ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma DigiProtect GmbH.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 340 € gefordert.

Betroffenen legen wir aus Erfahrung nahe, eine von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Es drohen ansonsten erhebliche Nachteile.

Darüber hinaus raten wir dringend von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet ab. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten daraus resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte, deren Spezialgebiet das IT-Recht ist und die in Saarbrücken Ihren Sitz haben, gerne dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren.


Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer von unseren im IT-Recht versierten Anwälten bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Rechtsanwaltsgesellschaft U + C zu informieren.

Nutzen Sie jetzt unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!