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Donnerstag, 6. Juni 2013

Buch "Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand": Achtung, Abmahnungen!

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Buch Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand des Autors Jonas Jonasson ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Verlagsgruppe Random House zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 17. April 2013

Urheberrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Random House GmbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht derzeit Abmahnungen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das eBook Crossfire von Silvia Day aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, dann meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Random House aufzuklären.
  
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