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Samstag, 20. April 2013

CROSSFER GmbH lässt gewerblichen ebay-Händler wettbewerbsrechtlich abmahnen

Uns wurde die Nachricht von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der CROSSFER GmbH mit Sitz in Mönchengladbach übermittelt.

Beanstandet wurde der vermeintlich gewerbliche Handel auf der Online-Plattform ebay trotz Kennzeichnung als "Privatverkäufer" im Mitgliedskonto.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Montag, 25. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Onlineversand Leipzig GmbH

Die Onlineversand Leipzig GmbH (Mike Kretschmann) ließ auf der Plattform ebay (Handelsbereich B2C) einen Händler abmahnen, der angeblich den Hinweis auf seine gewerbliche Tätigkeit schuldig blieb.
Privatverkäufer oder gewerblicher Händler? Das ist hier die Frage.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 1. März 2013

Inge Agte lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf der Plattform ebay, die im Auftrag der Frau Inge Agte ausgesprochen wurde.

Gerügt wird die vermeintliche Gewerblichkeit eines Händlers, der sich fälschlicherweise als Privatverkäufer ausgebe.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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