Donnerstag, 28. Februar 2013

Tobias Wigger lässt unerlaubte Nutzung eines Bildes abmahnen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler auf der Plattform ebay im Namen des Herrn Tobias Wigger Kenntnis erlangt.

Gegenstand der Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung eines Fotos bezüglich Bodylotion.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Mittwoch, 27. Februar 2013

Abmahnung im Namen der Firma HPI Hobby Products International

Wir wurden über eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Firma HPI Hobby Products International in Kenntnis gesetzt.

Beanstandet wird eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an der Marke "Baja".

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 26. Februar 2013

Photograph Svend-Erik Pedersen lässt unerlaubte Lichtbild-Nutzung abmahnen

Einem unserer Vertragsanwälte liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Unverzagt von Have Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Sitz in Hamburg vor.

Diese wurde ausgesprochen im Auftrag des Fotografen Svend-Erik Pedersen, ebenfalls aus Hamburg.
Gegenstand der Abmahnung ist die ohne vorherige Genehmigung des Herrn Pedersen erfolgte Verwendung von Lichtbild-Werken in einem Online-Shop. Daraus ergibt sich neben einem Urheberrechtsverstoß auch eine Verletzung von Pedersens Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

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Montag, 25. Februar 2013

Abmahnung durch SBR Rechtsanwälte im Namen der RAL gGmbH

Unseren Vertragsanwälten liegt aktuell eine Abmahnung der SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Standorten in Düsseldorf und Hamburg vor.

Sie wurde ausgesprochen namens und in Vollmacht der RAL gemeinnützige GmbH aus Sankt Augustin. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die schon seit 1927 im Bereich von Farben aktiv ist.

Dem Abgemahnten, einem Händler, der u. a. auf der Online-Plattform Amazon tätig ist, wird ein Verstoß gegen die Markenrechte an der geschützten Marke "RAL" vorgeworfen. Dieser soll zustande gekommen sein durch unerlaubte Werbung mit der Bezeichnung "RAL" beim Verkauf von Farbton-Karten. Außerdem wird ihm eine angebliche Verletzung der Firmenrechte der RAL gGmbH zur Last gelegt.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.667,60 € zzgl. MwSt. und Auslagen begleichen. Es wird ein recht hoher Gegenstandswert von 250.000 € zugrunde gelegt.

Eventuell weitere "Opfer" einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
  
Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

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